In Ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse anderer Gäste bitten wir Sie,
nachfolgende Regelungen zu befolgen und zu beachten. Sie akzeptieren unsere Hausordnung mit der Aufgabe einer Reservierung, Bestellung(en) von Leistungen oder mit dem Betreten unseres Centers. 1. Anlauf Das Betreten des Anlaufbereichs ist NUR mit entsprechender Ausrüstung und mit Bowlingschuhen gestattet. Speisen und Getränke sind im Anlaufbereich verboten. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Belästigungen anderer Gäste ist das Betreten des Anlaufs nur dem Spieler gestattet, der auf dem Monitor der zugeteilten Bahn deutlich angezeigt wird. Beachten Sie die Bowling-Etikette und gewähren Sie Spielern auf der Nachbarbahn den Vortritt wenn diese zur Ausführung ihres Wurfs bereit sind. Betreten Sie den Anlauf erst dann, wenn alle Pins vollständig aufgestellt worden sind und der Rechen bzw. der Balken vor den Pins nicht mehr zu sehen ist. Bei Missachtung dieser Vorschrift, berufen wir uns auf § 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes. 2. Foullinie Betreten Sie niemals die Bahn oder andere Teile der Anlage jenseits der schwarzen Foullinie. Sollten Sie beim Anlauf versehentlich über die Foullinie treten, kann durch an der Schuhsohle befindliches Öl, der Anlauf verschmutzt, oder beschädigt werden. Sie gefährden dadurch sich und Ihre Mitspieler. Bei versehentlichem Übertreten der Foullinie bitten wir Sie deshalb ihr Schuhwerk am Counter sofort zu wechseln. Störungen werden AUSSCHLIESSLICH durch unser Personal behoben. Das Betreten der Bahnen ist in jedem Fall aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Wir bitten Sie daher sich bei Problemen sowie bei auf der Bahn liegen gebliebenen Bällen oder anderen Gegenständen, unmittelbar an das Personal zu wenden. 3. Leischuhe Leihschuhe sind ausschließlich zur Benutzung im Anlaufbereich vorgesehen und nach Beendigung der Spiele unmittelbar an der Schuhrückgabe abzugeben. Keinesfalls dürfen Bowlingschuhe außerhalb des Centers getragen werden. Bei Missachtung dieser Vorschrift, berufen wir uns auf § 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes. 4. Bumper Die Benutzung der Bumper ist nur von Kindern mit Bällen von einem Gewicht bis maximal 8 lbs. gestattet. Bei Missachtung dieser Vorschrift, berufen wir uns auf § 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes. 5. Spielablauf Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden können, werden anteilig abgerechnet. Bei Reservierung bitten wir Sie zehn Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen. Der Reservierungsanspruch verfällt spätestens bei einer Überschreitung der Anfangszeit von fünf Minuten. 6. Spielende Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr geworfen werden. (Bei Beschädigung Haftungspflicht). 7. Sicherheit im Center Aus Sicherheitsgründen wird das Center per Aufzeichnung der Videoüberwachung kontrolliert. 8. Rauschmittel Auffälligkeiten Stark alkoholisierten und/oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen ist das Betreten und der Aufenthalt im Center nicht gestattet. Das Personal kann jederzeit in Verdachtsfällen handeln. Das Mitführen von Waffen und Drogen ist im gesamten Center strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch für noch nicht erbrachte Teilleistungen sowie zur strafrechtlichen Anzeige. 9. Speisen und Getränke Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen das Personal zum Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch des Gastes für noch nicht erbrachte Teilleistungen. 10. Rauchen Das Rauchen ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur volljährigen Gästen und ausschließlich in dem ausgewiesenen Raucherbereich im Außenbereich der Anlage gestattet. 11. Jugendschutz Unser Personal ist angewiesen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gem. des JuschG vom 23.Juli 2002 (BGBI.I 2730, zuletzt geändert am 20.Juli 2007 BGBI.I S. 1595) zu achten. Hierzu kann beim Einlass und während des Aufenthalts im Center auch ohne konkreten Anlass die Erbringung eines Altersnachweises oder eines Nachweises über die Personensorgeberechtigung Minderjähriger verlangt werden. 12. Tiere Das Mitführen von Haustieren ist NUR angeleint gestattet. 13. Haftung Nutzung selbst mitgebrachter Bowlingbälle auf eigenes Risiko. Die Hauseigenen Bälle sind mit Sorgfalt zu behandeln. Bei Missachtung dieser Vorschrift berufen wir uns auf 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes. 14. Garderobe Auf Ihre Garderobe ist selbst zu achten. Wir übernehmen KEINE Haftung. Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen das Personal zum Verweis aus der Anlage ohne Erstattungsanspruch für noch nicht erbrachte Teilleistungen. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihr West – Bowling Team |